Verlängerung des Lockdown bis 31.01.2021

Wie erwartet hat auch das Land NRW den Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert. Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung ist der „Freizeit- und Amateursportbetrieb auf […] allen öffentlichen und privaten Sportanlagen […] weiterhin unzulässig“.

§ 9 Sport

(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.

2. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.

3. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.

Der FVM kann demzufolge zur Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetrieb ebenfalls nichts Belastbares sagen:

Alle Fußballinteressierten im Kreis Bonn würden gerne wissen, wann eine Rückkehr auf die Fußballplätze wieder möglich sein wird. Alle hätten gerne Klarheit, wie die begonnene Saison 2020/21 beendet werden kann. Verlässliche Aussagen hierüber sind derzeit nicht möglich. Die Situation ist leider zu dynamisch. Täglich kann es neue Entwicklungen geben.

Am 25. Januar 2021 wollen Bund und Länder ihre jetzt beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erneut überprüfen.

Wir alle bedauern die Maßnahmen und Einschränkungen sehr – umso mehr sollten wir alle dabei helfen, dass diese Fußball-lose Zeit so schnell möglich endet: Halten wir uns an die behördlichen Vorgaben und die AHA-Regeln um die Infektionszahlen zu senken, damit im Frühjahr – ähnlich wie im letzten Jahr – eine, zumindest eingeschränkte oder schrittweise Rückkehr auf den Fußballplatz möglich ist!

Schützt euch und andere und – vor allem – bleibt gesund! #ForzaFVP

Weitere Links:

Webseite der Stadt Bonn zum Thema Corona
FVM: Corona: Infos für Vereine