Fußball in Zeiten von Corona – FVM und DFB Updates

Vor drei Wochen hat „der Fußball“ den Betrieb angesichts der Corona-Pandemie weitestgehend ausgesetzt und sich eine Pause bis zum 19.04. eingeräumt. In diesen drei Wochen ist viel passiert, was wir uns vor sechs Wochen sicherlich alle noch nicht vorstellen konnten.

Nun, der 19.04. rückt näher und in der Zwischenzeit haben Politik, Behörden und auch die DFL mit der Bundesliga – im Kontext der Entwicklungen – weitere Verschiebungen oder Verlängerungen beschlossen. Am heutigen Freitag äußerte sich sowohl der FVM – unser Regionalverband – als auch der DFB zum weiteren Vorgehen. Wir alle fahren „auf Sicht“ und genauso handelt nun auch der FVM, wenn er mitteilt:

Der Spiel- und Trainingsbetrieb im Fußball-Verband Mittelrhein bleibt abhängig von der staatlichen bzw. behördlichen Verfügungslage bis auf Weiteres ausgesetzt. Eine mögliche Fortsetzung des Spielbetriebs wird der FVM mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen ankündigen, um allen Vereinen ausreichend Planungssicherheit zu geben.

FVM-Präsident Bernd Neuendorf ergänzte ferner, dass „sich alle Entscheidungen des FVM an den staatlichen Vorgaben orientieren müssen. Nur Mediziner und die zuständigen Behörden können seriös beurteilen, wann Fußballspielen ohne Risiko wieder möglich ist. Die Gesundheit der Menschen hat oberste Priorität.“

Es gibt ab sofort also keine Fristen mehr, die man sich von Seiten des, für uns zuständigen Verbandes setzt. Wir müssen weiter auf eine Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebes warten. Aber unser aller Gesundheit geht nun einmal vor und eine vergleichbare Herausforderung stellte sich dem Fußball, stellte sich uns eben noch nie.

Die FVM-Seite über alle Themen rund um Corona findet sich hier.

Neben dem FVM hat sich heute auch der DFB – mit nicht ganz unwichtigen Änderungen der Spiel- und Jugendordnungen – geäußert.

Hier ein Auszug der Änderungen an der DFB-Jugendordnung:

Durchführung der Spiele (§ 1): Wie bei den Aktiven können die Mitgliedsverbände Jugendspiele ihres Zuständigkeitsbereichs nach dem 30. Juni 2020 zulassen, soweit dies zur Durchführung des Spielbetriebs erforderlich ist.

[…]

Altersklassen (§ 5): Juniorinnen und Junioren bleiben auch dann noch für ihre Altersklasse der Spielzeit 2019/2020 spielberechtigt, sollten Meisterschaftsspiele ihrer Mannschaft nach dem 30. Juni 2020 stattfinden. Für den jeweils ältesten spielberechtigten Jahrgang können die Landesverbände des DFB allerdings ein Datum festlegen, an dem das Spielrecht für die jeweilige Altersklasse verfällt.

Turbulente Zeiten, ungewöhnliche Maßnahmen – hoffen wir gemeinsam darauf, dass wir diese – für uns alle schwierige Phase gut überstehen. Das Wichtigste bleibt ohnehin:

Schützt euch und eure Familien, Nachbarn, Kollegen, Mitmenschen – haltet euch an die Vorgaben, (Hygiene-)Regeln und – vor allem – bleibt gesund!